Bei unvollständig ausgefüllten Fragebögen ist eine Entscheidung über die Fördermaßnahme nicht möglich.
Satzungsgemäß weist die Adalbert Zajadacz Stiftung hiermit darauf hin, dass ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus der Stiftung nicht besteht. Auch bei eventuell wiederholten oder regelmäßigen Leistungen kann gegen die Stiftung kein Rechtsanspruch begründet werden. Eine mögliche Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Durchführung der genannten Maßnahme. Nicht verwendete Fördermittel sind auf das Konto der Adalbert Zajadacz Stiftung zurückzuzahlen. Der Antragsteller erklärt mit seiner Unterschrift auf diesem Formular, dass ihm die freiwillige und widerrufliche Natur der Unterstützung bekannt ist. Außerdem willigt der Antragsteller hiermit ein, dass die Adalbert Zajadacz Stiftung seine aufgeführten personenbezogenen Daten zur Bearbeitung des Förderungsantrages in ihrer Datenverarbeitung speichern darf.